Eigentanteil vs. Zeitwert

Wer seine Hörgeräte versichern möchte, stolpert oft über die Begriffe Eigenanteil bzw. Selbstbeteiligung und Zeitwert. Im Wesentlichen beschreiben beide, dass die Versicherung den Schaden nicht vollständig übernimmt und der Versicherungsnehmer einen Teil selbst zahlen muss. Trotzdem haben beide unterschiedliche Vor- und Nachteile. Während beispielsweise der Zeitwert mit jedem Versicherungsjahr um einen bestimmten Prozentsatz sinkt, bleibt die Selbstbeteiligung über den Versicherungszeitraum hinweg gleich. Dennoch: Den Zeitwert erstattet zu bekommen ist für die versicherte Person in vielen Fällen finanziell vorteilhafter.

Bild: Eigenanteil vs. Zeitwert

Zeitwert

Der Zeitwert sinkt mit jedem Jahr. Er simuliert den Wertverlust des Hörsystems durch Verschleiß, Abnutzung und Veralten der Technik. Je später der Schaden eintritt, desto geringer ist der Zeitwert und damit die Erstattung. Der Wertverlust beträgt je nach Versicherung 10 % bis 15 % pro Jahr.

Eigenanteil/ Selbstbeteiligung

Der Eigentanteil bzw. die Selbstbeteiligung bleiben immer gleich und zeitlich unabhängig. Unterschieden wird hier zwischen einem prozentualen (z.B. 40 Prozent des Neuwerts) und einem festgelegten Eigenanteil (z.B. 30 € pro Schadenfall). Er beschreibt, wie hoch die finanzielle Eigenleistung im Schadenfall ist.

Definition Zeitwert: Das ist der Unterschied zum Neuwert

Viele Versicherungen erstatten im Schadenfall einen Zeitwert der versicherten Sache. Das gilt auch für viele Hörgeräteversicherungen, hier in der Regel nach Verlust oder Totalschaden. Der Zeitwert simuliert den Wertverlust, den ein Hörgerät durch Abnutzung und Veralten der Technik zwangsläufig erfährt. Man kennt das auch von Autos. Je mehr Zeit verstreicht, bis ein Schaden eintritt, desto höher ist der Wertverlust und desto geringer der Zeitwert, den die Versicherung erstattet. Der Neuwert ist in der Regel der tatsächliche Brutto-Preis des Hörgeräts inklusive Leistungen der Krankenkasse. Er bildet die Grundlage für die Zeitwertberechnung.

So wird der Zeitwert ermittelt

Es gibt keine allgemeingültige Regel, wie der Wertverlust einer Sache berechnet wird. Wie viel Wert ein Hörgerät jährlich verliert legt also jede Versicherung selbst fest. Im ersten Jahr, manchmal auch länger, wird bei Verlust, Diebstahl und Totalschaden oft der volle Neuwert ausbezahlt. Danach bestimmt ein festgelegter Prozentsatz, um wie viel sich der Zeitwert jährlich verringert. Dieser liegt für gewöhnlich bei zwischen 10 und 15 Prozent des vorherigen Neu- bzw. Zeitwerts.

Selbstbeteiligung: Das muss beachtet werden

Im Gegensatz dazu bleibt die Selbstbeteiligung stets zeitlich unabhängig. Liegt diese bei Verlust und Totalschaden beispielsweise bei 40 Prozent, zahlt die Versicherung 60 Prozent des versicherten Neuwerts aus, wenn ein solcher Fall eintritt – unabhängig davon, wie alt das Gerät ist. Für den Versicherungsnehmer ist ein festgelegter Eigenanteil (zum Beispiel 30 € pro Fall), der nicht prozentual abhängig ist, vorteilhafter, da er planbarer ist. Zu finden ist dieser jedoch selten bei Verlust, Diebstahl und Totalschaden, sondern eher bei der Reparaturkostenabwicklung. Im Idealfall zahlt man hier jedoch gar keine Selbstbeteiligung.

Zeitwert versus Eigenanteil

Ob eine Selbstbeteiligungs- oder eine Zeitwert-Regelung für den Versicherungsnehmer besser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Wann geht das Hörgerät verloren? Wie hoch ist der Zeitwertverlust pro Jahr?

Jede Versicherung hat unterschiedliche Bedingungen. Per se kann man aber sagen: Gerade in den ersten Jahren ist die Zeitwertregelung meistens besser. Es ergibt in jedem Fall Sinn, die präferierten Versicherungen einmal gegenzurechnen.

Bild: Eigenanteil versus Zeitwert Hörgeräteversicherung

Beispiel: Versicherung A hat eine Selbstbeteiligung von 40 Prozent im Verlust- und Totalschadenfall. Versicherung B zieht jedes Jahr 12 Prozent vom Neu- bzw. Zeitwert ab, wobei sie im ersten Jahr den Neuwert erstattet. Angenommen, das betroffene Hörgerät hat inklusive Krankenkassenleistung 1500 € gekostet, erstattet Versicherung A 900 €, egal wann der Schaden eintritt. Versicherung B erstattet im ersten Jahr hingegen die vollen 1500 €, im zweiten 1320 €, im dritten 1161,60 €, im vierten 1022,21 €. Bis zum vierten Jahr ist die Zeitwertberechnung für den Versicherungsnehmer rentabler als der prozentuale Selbstbehalt. Im fünften Jahr zahlen beide etwa gleich viel und im sechsten Jahr hat die Selbstbeteiligung die Nase vorn. Wichtig: Je nach Konditionen kommt man auf sehr unterschiedliche Ergebnisse.

Zeitwert und Selbstbeteiligung: Hörgeräte-Versicherungen im Vergleich

Wertgarantie Hörgeräteversicherung

Die Wertgarantie bietet bei ihrer Hörgeräteversicherung Reparaturkostenübernahme zu 100 Prozent an. Das heißt: keine Selbstbeteiligung. Die Premiumoption sichert den Versicherungsnehmer darüber hinaus bei Verlust, Diebstahl und Liegenlassen in Form einer Zeitwerterstattung ab. Genaue Angaben, um wie viel Prozent der Zeitwert jährlich sinkt, gibt die Wertgarantie nicht bekannt. Erfahrungsgemäß sind es jedoch 12 bis 15 Prozent.

Alteos Hörgeräte Versicherung

Auch die Alteos bietet in ihrem Komfortschutz eine Reparaturkostenübernahme ohne Selbstbeteiligung an. Darin enthalten ist bereits ein Verlust- und Diebstahlschutz, der über den Zeitwert geregelt wird. Dieser verringert sich pro Jahr um 10 Prozent. Ein klarer Vorteil: Innerhalb der ersten zwei Jahre wird der Neuwert erstattet. Die Premium-Option Komplettschutz erweitert den Zeitraum der Neuwerterstattung auf drei Jahre.

Hörgeräte Versicherung über die Ergo

Die Ergo hingegen regelt alle Leistungen über eine Selbstbeteiligung: Bei Reparaturen werden pauschal 30 € Eigenanteil pro Fall berechnet. Bei Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl und Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung 40 Prozent der versicherten Summe, also des Brutto-Neuwerts inklusive Krankenkassenleistung.

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Eigenanteil vs. Zeitwert - Häufige Fragen und unsere Antworten

Täglich erreichen uns Fragen rund um das Thema Eigenanteil und Zeitwert bei Hörgeräteversicherungen - Eine Auswahl der wichtigen Fragen und Antworten haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Manche Hörgeräteversicherungen verlangen eine Selbstbeteiligung, wenn ein Schadenfall eintritt. Diese kann entweder ein fester Pauschalbetrag sein, wie etwa 30 € je Reparatur, oder ein prozentualer Anteil, wie zum Beispiel 40 Prozent des Neuwerts bei Verlust. Den Rest übernimmt die Hörgeräteversicherung.