Hörgeräteversicherung

Komplett-Schutz bei Verlieren, Reparatur und mehr.
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Warum eine Hörgeräteversicherung?

Aktuelle Hörgeräte kosten je nach Ausstattung und Modell zwischen 700 und 3.500 Euro. Lediglich einen Teil der Anschaffungskosten, die sogenannte Basisversorgung, bezuschussen die Krankenkassen. Patienten zahlen daher häufig lohnenswerte Zuzahlungen für bessere, zeitgemäßere Technik aus eigener Tasche. Bei Verlust besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkassen. Eine Hörgeräteversicherung versichert den Zuschuss und die eigene Zuzahlung – für einen gleichwertigen Ersatz. Auch Kosten für Reparaturen, z.B. außerhalb der Garantie oder durch Handhabungsfehler, werden übernommen.

Welche Versicherung ist die Richtige?

Grundsätzlich gilt: Die Garantie und Gewährleistung leistet lediglich bei Schäden am Gerät. Bei Verlieren oder Schäden durch Bedienfehler, Schweiß oder Abnutzung leistet eine umfängliche Hörgeräteversicherung. Erstattet wird bei Verlieren in der Regel der Brutto-Verkaufspreis, je nach Tarif abzüglich einer Zeitwertstaffel oder eines fixen Eigenanteils. Reparaturkosten werden meist in voller Höhe übernommen. Die Höhe der gesetzlichen Pauschale für Reparaturen deckt erfahrungsgemäß bei Weitem nicht alle Reparaturen ab. Zusatzversicherungen hingegen bezuschussen lediglich die Anschaffung, nicht aber bei Verlust oder Reparatur.

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Verlustschutz

Schutz bei Verlust

Ab 21,99 €/ Jahr

Hörgeräte-Versorgung bis 1.000 €, inkl. 19% VerSt

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Komfortschutz

Schutz bei Verlust und Reparaturen

Ab 25,99 €/ Jahr

Hörgeräte-Versorgung bis 1.000 €, inkl. 19% VerSt

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Komplettschutz

Schutz bei Verlust, Reparaturen und mehr

Ab 33,66 €/ Jahr

Hörgeräte-Versorgung bis 1.000 €, inkl. 19% VerSt

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Anbieter: Versicherungen für Hörgeräte

AXA Hörgeräteversicherung

Die AXA bietet über einige Hörakustik-Fachbetriebe eine Hörgeräteversicherung an. Dort wird sie meist im Rahmen von individuellen Service-Paketen des Fachgeschäftes angeboten. Die Versicherung ist also nur in ausgesuchten Partner-Fachgeschäften erhältlich. Eine attraktive Alternative bietet eine 100% ige AXA Tochtergesellschaft an: die Alteos Hörgeräteversicherung kann unabhängig vom Hörakustiker bezogen werden. Versichert wird der Neuwert.

Wertgarantie Hörgeräteversicherung

Die Wertgarantie versichert Hörgeräte schon seit einigen Jahren. Der Abschluss kann direkt erfolgen und der Schutz wirkt unmittelbar. Kosten für Reparaturen übernimmt die Wertgarantie zu 100%, unabhängig von der Anzahl regulierter Schäden (Tarif Komplettschutz Basis). Auch Reparaturen, die aufgrund falscher oder ungeschickter Handhabung, nötig sind, werden übernommen. Zusätzlich kann man sich im Tarif "Komplettschutz Premium" gegen Verlieren versichern. Auch

Allianz Hörgeräteversicherung

Die Allianz bietet lediglich in Österreich eine Versicherungslösung an. Es handelt sich hierbei um eine Hausratversicherung oder auch Elektronikversicherung. Sie versichert "örtliche Schäden im Zusammenhang mit der Hörhilfe mit einem Selbstbehalt von 25%, jedoch mindestens 150 €". Über Erfahrungen darüber und weitere Konditionen können wir keine Auskunft geben.

Ergo Hörgeräteversicherung

Aktuell steht dieser Tarif Endkunden lediglich zum Abschluss über eine Vermittleragentur zur Verfügung. Die Ergo Hörgeräteversicherung reguliert Verlust mit 40% Eigenanteil und Reparaturen mit je 30 €.

Kind Hörgeräteversicherung

Kind Hörgeräte vertreibt derzeit eine eigene Versicherung. Früher versicherte das Unternehmen in Kooperation mit der Generali. Dieses Produkt wird heute unseren Recherchen nach nicht mehr angeboten.

Nürnberger Hörgeräteversicherung

Hier handelt es mehr um ein Vorsorge-Produkt, sprich eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif "Hören und Sehen" der Nürnberger leistet Zuzahlungen im Falle einer Hörgeräteversorgung und für Brillen. Doch Achtung: Es handelt sich bei diesem Tarif nicht um eine Risikoabsicherung, sondern vielmehr um ein Vorsorge-Modell.

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Ergebnisse Finanztest 09/2020

In der Ausgabe 09/2020 Finanztest der Stiftung Warentest erschien ein Vergleich gängiger Hörgeräteversicherungen, die vor allem bei bundesweiten Hörakustik-Fachbetrieben erhältlich sind, z.B. bei Amplifon, Apollo, Geers und Kind. Diese Versicherungsangebote sind an die Hörgeräteversorgung bei diesen Betrieben gebunden und können daher nicht frei gewählt werden.

Der Test: Insgesamt stellt der Bericht keinen vollständigen Vergleich aller am Markt erhältlichen Versicherungen dar, die für Endkunden frei wählbar abschließbar sind. Zudem setzt er voraus, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Verlust vor der 6-jährigen Wiederversorgungsfrist für die Neuanschaffung zahlt, worauf jedoch grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch besteht. Es handelt sich lediglich um eine Kulanzregelung. Der von der Versicherung ausgezahlte Betrag im Falle eines Verlustes (Verlieren) erscheint daher weniger lohnenswert im Vergleich zur Prämie. Eine ebenfalls zweifelhafte Annahme: Die Reparaturpauschale der gesetzlichen Versicherungen deckt alle Reparaturen während der Nutzungszeit ab. Das ist in der Praxis mitnichten der Fall.

Die Tester kommen zu dem Schluss, dass sich Hörgeräteversicherungen daher vor allem bei Hörgeräten lohnen, bei denen eine private Zuzahlung getätigt wurde. Ein kostenloses Info-Paket enthält einen Tarif- und Leistungsübersicht von Anbietern mit Sofort-Schutz, d.h. ohne Wartenzeiten.

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Hörgeräteversicherung: Das sollten Sie bei der Auswahl beachten

Grundsätzlich gilt: Nur der Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen der Hörgeräteversicherungen liefert alle Informationen des Leistungsumfanges. Schließlich geht es um Ihre Zuzahlungen und damit Ihr Geld.

Wichtige Tarif-Merkmale im Überblick

1.) Schutz bei Verlieren & Reparatur

Neben der Deckung etwaiger Kosten beim Verlieren können vor allem Reparaturen während der Nutzungsdauer hohe Kosten verursachen. Zwar springt die Reparaturpauschale für gesetzlich Versicherte ein, diese ist jedoch begrenzt und deckt in der Praxis meist eine Reparatur. Für die Nutzungsdauer von sechs Jahren beträgt diese Pauschale zwischen 120,00 und 140,00 Euro pro Hörgerät. Kommt es zu mehr als einer Reparatur während dieser Zeit, Die meisten Versicherungen übernehmen die Reparaturkosten zu 100 %, d.h. Ihr Selbstbehalt beträgt 0,00 Euro (0 %) für jede weitere Reparatur, die nicht durch die Reparaturpauschale gedeckt ist.

Der wesentliche Unterschied zur Garantie: Die Versicherer versichern Ihre Hörgeräte auch gegen Handhabungsfehler. Diese sind durch die Garantie nicht abgedeckt. Welche Schäden in der Praxis auftreten können, erfahren Sie im Ratgeber.

2.) Erstattung bei Verlust: Neuwert oder Zeitwert

Diese Frage stellt sich eigentlich nicht. Schließlich regulieren alle Hörgeräteversicherungen den Schaden ausgehend vom Brutto-Preis der Hörgeräte, also zum Neuwert. Häufig senken die Versicherer die Deckung des Versicherungswertes pro Jahr, in der Regel zwischen 10 bis 15 Prozent. Ein anderes Modell ist ein fixer Selbstbehalt, zum Beispiel in Höhe von 40%. Dieser gilt bereits ab dem 1. Jahr.

3.) Maximale Schadensabsicherung mit sofortigen Schutz
Von einem wirklichen Komplett-Schutz kann man dann sprechen, wenn Schäden insbesondere durch Schweiß, fehlerhafte Handhabung und Haustiere mitversichert sind. Der Versicherungsschutz sollte möglichst schnell wirken, d.h. ein direkter Online-Abschluss sollte einer Bearbeitungszeit durch händische Antragsprozeduren oder anderen Wartezeiten bevorzugt werden.

4.) Länge der Versicherungsdauer/ Kündigung
Die Versicherung sollte die gesamte Nutzungsdauer der Hörgeräte abdecken. Nach sechs Jahren gewähren gesetzliche Krankenkassen in der Regel erneut einen Zuschuss für neue Hörgeräte. Die Versicherung sollte also jährlich im Abo abgeschlossen werden. So verlängert sich die Versicherung jährlich, auch über die sechs Jahre hinaus, sofern Sie nicht gekündigt wird. Das kann dann wichtig sein, wenn man seine bisherigen Hörgeräte über die sechs Jahr hinaus nutzen möchte.

5.) Garantierte Leistung
Ideal ist ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und HörgeräteträgerInnen. Einige Hörakustiker bieten Versicherungen oder Absicherungen in Form von Servicepaketen an, jedoch bei einem Umzug oder Geschäftsaufgabe des Hörakustik-Fachbetriebes sind die Hörgeräte mitunter nicht mehr versichert.

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Hörgeräteversicherung - Häufige Fragen und unsere Antworten

Täglich erreichen uns Fragen rund um das Thema Absicherung von Hörgeräten. Eine Auswahl der wichtigen Fragen und Antworten haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Kann ich meine neuen Hörgeräte gegen Verlieren versichern?

Ja. Die meisten Hörgeräteversicherungen bieten die Erstattung des Eigenanteils bei Verlust oder Diebstahl. Hörgeräteversicherungen decken aber nicht nur den Verlust, sondern weitere Fälle, wie Diebstahl oder Liegenlassen der Geräte mit ab. Das Risiko des Verlustes ist erfahrungsgemäß zu Beginn einer Hörgerätenutzung höher als nach einer gewissen Eingewöhnungszeit, sprich wenn sich der Hörgeräteträger an die Handhabung gewöhnt hat. Bei einem Verlust der Hörgeräte sollte besser nicht auf Kulanz gehofft werden. Mit einer Versicherung liegen Sie auf der sicheren Seite.

 


* Hörgerätewert bis 1.000 €, 5 Jahres-Vorauszahlungsoption, Komplettschutz – Basis
** Hörgerätewert bis 1.000 €
*** Hörgerätewert bis 1.000 €, 3 Jahres-Vorauszahlungsoption
**** Hörgerätewert bis 1.000 €, 3 Jahres-Vorauszahlungsoption

Die Beiträge verstehen sich brutto, inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von z.Zt. 19%. Um die Preise vergleichbar zu machen, wurde die in den Tarifstrukturen jeweils günstigste Jahresprämie zu Grunde gelegt. Für die Richtigkeit der Preise und Angaben wird keine Garantie übernommen.