Hörgeräte Probetragen-Versicherung
Zuverlässige Absicherung während der Hörgeräte-Ausprobe
Zu jeder Hörgeräteversorgung gehört ein ausgiebiges Ausprobieren der Hörgeräte dazu, die der Hörakustiker auf Basis der Beratungsergebnisse auswählt. Die Probephase dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Währenddessen werden Hörgeräte mit jeweils unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen (Preisklassen) getestet und verglichen – so lange, bis das richtige gefunden wurde.
Entgegen der Vermutung sind die Probe- und Demo-Hörgeräte allerdings nicht versichert. Was passiert also, wenn man eines der Hörgeräte während der Testphase verliert oder es versehentlich beschädigt? Die Vorgehensweisen in der Praxis unterscheiden sich, doch prinzipiell muss der Kunde selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat deshalb die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine Ausprobe-Versicherung abzuschließen, die vollständig oder zum Teil für einen entstandenen Schaden aufkommt – gleich, ob verloren oder kaputt.
Test-Hörgeräte während der Probephase verloren - was jetzt?
Wer ein Hörgerät während der Probephase verliert, der muss für den Ersatz aufkommen. Jeder Kunde, der ein oder zwei Hörgeräte zum Probetragen ausleiht, bestätigt den Empfang gegenüber dem Hörakustiker schriftlich. Wie dieser Schadenersatz in der Praxis gehandhabt wird, hängt von der Kulanz des Hörakustikers ab und diese hängt wiederum von der Kulanz des Herstellers ab, von dem der Hörakustiker die Hörgeräte erhalten hat. Kurzum: Im Schadenfall muss der Kunde im schlimmsten Fall die vollen Kosten für das Hörgerät tragen. Und die liegen schnell bei mehreren hundert Euro.
Volle Sicherheit mit einer Ausprobe-Hörgeräteversicherung
Wer eine Ausprobe-Versicherung für Hörgeräte abschließt geht auf Nummer sicher. Besonders unerfahrene Hörgerätenutzer wissen zu Beginn noch nicht, wie sie am besten mit den Hörgeräten umgehen sollen und müssen sich erst noch an die Umstellung gewöhnen. Die Gefahr, eines der Hörgeräte liegenzulassen, zu verlieren oder zu beschädigen ist stets präsent. Um weder Hörakustiker, noch sich selbst in die Bredouille zu bringen, kann eine Ausprobe-Versicherung für Hörgeräte Rückhalt geben. Je nach Anbieter und Tarif werden im Schadenfall alle Kosten vollständig oder mit einer Selbstbeteiligung übernommen.
Probetrage-Versicherung: Auf diese Tarifdetails sollten Sie achten
Die folgenden Tarifmerkmale geben Ihnen einen Überblick über die bestmögliche Absicherung während Ihrer Hörgeräte-Probephase. Fragen Sie dazu bei Ihrem Hörakustiker nach.
✅ Laufzeit
möglichst lang, z.B. 8 Wochen
✅ Selbstbeteiligung
keine oder Festpreis (z.B. 100 €)
✅ Anzahl Testhörgeräte
hoch, idealerweise unbegrenzt
✅ Versicherungsumfang
Verlust, Totalschaden, Reparaturen
✅ Verlängerbarkeit
z.B. wegen Krankheit oder Urlaub
✅ Absicherung
durch namhafte Versicherung
Wesentliche Tarifmerkmale einer Ausprobeversicherung im Detail
Selbstbeteiligung der Hörgeräte Versicherung während des Probetragens
Wer seine Testhörgeräte während der Ausprobephase versichert, ist finanziell gewappnet, wenn das Hörgerät verloren oder durch einen Unfall kaputt geht. Wichtig ist es, darauf zu achten, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Im besten Fall wird gar keine Selbstbeteiligung verlangt, oder aber ein im Vorhinein klarer Festpreis. So kann man sich sicher sein, dass beim Schadenseintritt nicht mehr Kosten als gedacht anfallen. Wer eine Ausprobe Versicherung mit einer prozentualen Selbstbeteiligung abschließt, muss im Schadenfall eventuell tiefer in die Tasche greifen – Je nach Prozentsatz und Höhe des Hörgeräte Preises können hier mehrere hundert, manchmal sogar tausend Euro anfallen.
Laufzeit, Verlängerbarkeit und Anzahl der Testgeräte für die Dauer des Probetragens
Wer eine Ausprobeversicherung für seine Hörgeräte-Testphase abschließen möchte, sollte darauf achten, dass man auch über den gesamten Zeitraum abgesichert ist. Die Testphase dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, kann aber auch kürzer oder noch länger sein. Währenddessen probiert man verschiedene Hörgeräte. Je nach Anforderungen kann das dauern. Daher ist es wichtig, dass die Ausprobeversicherung dementsprechend für etwa 8 Wochen angelegt ist. Ebenfalls wichtig ist, dass die Versicherung anschließend auch verlängert werden kann, falls die Ausprobe länger als geplant dauert. Auch bei der Anzahl der Testgeräte sollte man sich nicht limitieren lassen, damit man ohne Druck so viele Geräte testen kann, wie man möchte.
Versicherungsumfang und Absicherung der Hörgeräte-Probetragen-Versicherung
Hörgerät ist nicht gleich Hörgerät – Das gilt auch für die Modelle, die der Hörakustiker zur Ausprobe aushändigt. Je nachdem, in welcher Preisklasse man sich bewegen möchte, müssen unterschiedliche Kosten gedeckt sein. Eine geeignete Hörgeräte-Ausprobeversicherung hat verschiedene Tarife im Portfolio, die auf die Hörgerätepreise von Premium bis hin zu Basis zugeschnitten sind. Damit im Schadenfall auch zuverlässig geleistet werden kann, werden viele Probetrage-Versicherungen von namhaften Versicherern rückversichert, die garantieren, dass sowohl Hörakustiker als auch Hörgeräteträger bei Schäden finanziell abgesichert sind. Besonders wichtig ist außerdem, dass geklärt ist, in welchen Fällen die Versicherung wirklich leistet. Eine ideale Ausprobe-Versicherung für Hörgeräte leistet Ersatz, wenn das Hörgerät verloren geht oder liegengelassen wird, bei Diebstahl, bei Totalschaden (zum Beispiel, wenn man versehentlich draufgetreten ist) und auch dann, wenn es sich lediglich um reparierbare Schäden handelt.
Kostenübernahme der Probe-Hörgeräte durch Hausrat und Haftpflicht Versicherung
Gehen während der Ausprobephase die Probe-Hörgeräte verloren oder kaputt, zahlen grundsätzlich weder Haftpflicht- noch Hausrat-Versicherungen. Einzig bei Haftpflichtversicherungen bestehen Ausnahmen, wenn derartige Fälle explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind – Stichwort: Mietsachschäden. Häufig betrifft das allerdings nur die sogenannten Premium-Tarife. Dort heißt es häufig, dass Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen übernommen werden. Darunter können auch medizinische Hilfsmittel zählen. Klarheit schafft ein Blick in die entsprechenden Versicherungsunterlagen.
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Manche Hausratversicherungen leisten auch bei Schäden an Sachen, die sich außerhalb des Hauses befinden, nicht aber, wenn es sich dabei um eine Mietsache handelt. Da Testhörgeräte nur leihweise übergeben werden, sind sie grundsätzlich nicht im Schutz von Hausratversicherungen mitinbegriffen. Gehen die Hörgeräte während der Ausprobe verloren oder werden sie beschädigt, muss also der Tester selbst für Ersatzleistungen aufkommen.
Hörgeräte, die zum Probetragen beim Hörakustiker ausgeliehen werden, sind normalerweise nicht in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wenn der Träger der Testhörgeräte diese also verliert oder sie beschädigt werden, muss er für den Ersatz selbst aufkommen, sprich: die Kosten dafür tragen. Manche Haftpflichtversicherungen verfügen jedoch über Ausnahmeregelungen: Dort sind dann beispielsweise Schäden an gemieteten, geliehenen und beweglichen Sachen inbegriffen, wozu manchmal auch medizinische Hilfsmittel zählen.
Wer im Zuge der Ausprobephase vom Hörakustiker Hörgeräte ausgeliehen bekommt, ist über diesen Zeitraum nicht versichert. Wenn in den durchschnittlich 4 bis 8 Wochen ein Hörgerät beschädigt wird oder sogar verloren geht, muss der Träger der Leihhörgeräte für den Schaden aufkommen. Wer hier abgesichert sein möchte, der kann eine Ausprobeversicherung abschließen, die die Kosten im Schadenfall je nach Tarif vollständig oder teilweise übernimmt.
Während der Ausprobephase der Hörgeräte sind Sie bei Schäden und Verlust nicht versichert. Wenn Sie vor den Kosten geschützt sein wollen, die ein möglicher Schaden verursachen kann, empfiehlt sich eine Ausprobeversicherung. Fragen Sie hierzu am besten direkt bei Ihrem Hörakustiker nach.
Wer seine Test-Hörgeräte während der Ausprobe-Phase verliert, der muss für Ersatz bzw. die Kosten selbst aufkommen. Eine Ausprobeversicherung schützt vor diesen Kosten und übernimmt sie entweder vollständig oder anteilig. Die meisten Hörgeräte-Ausprobeversicherungen werden von namhaften Versicherern rückversichert, sodass vollständiger Verlass auf die Leistung gewährleistet ist.
Während des Probetragens der Hörgeräte ist man nicht versichert. Das bedeutet: Wenn ein Hörgerät verloren geht oder es beschädigt wird, müssen die dadurch entstehenden Kosten laut BGB § 249 selbst getragen werden. Dort heißt es:
"Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache
Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu
erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der
nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit
sie tatsächlich angefallen ist."
Je nach Schaden können mehrere hundert Euro anfallen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine spezielle Ausprobe-Versicherung abzuschließen, die durch Schäden entstandene Kosten vollständig oder teilweise übernehmen und gegen einen geringen einmaligen Betrag abgeschlossen werden kann.