Nürnberger Hörgeräteversicherung

Der Tarif "Sehen und Hören" der Nürnberger Versicherung

Die Hörgeräteversicherung der Nürnberger Versicherung ist im Tarif „Sehen und Hören“ beinhaltet. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sach- also Reparatur- und Verlustversicherung bei einem bereits vorhandenen Hörgerät. Genauer bezeichnet sie eine präventive Krankenzusatzversicherung, die den Kauf neuer Hörsysteme bezuschusst. Beinhaltet sind auch Leistungen bei Sehhilfen und Augenlaseroperationen.

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Nürnberger Hörgeräte Versicherung: Überblick

Im Tarif „Sehen und Hören“ der Nürnberger Versicherung werden anteilig sowohl die Anschaffungskosten für Sehhilfen als auch Hörgeräte übernommen. Der Betrag pro Ohr und Gerät beträgt 800 €. Berücksichtigt wird der privat geleistete Anteil zur Hörgeräteversorgung ohne Zuzahlungen der Krankenkasse. Als weiterer Bestandteil des Tarifs unterstützt die Nürnberger Versicherung den Kauf von Sehhilfen bis 300 € und beteiligt sich bis zu 750 € an Augenlaseroperationen.

Besonderheiten

❯ Online-Abschluss ohne Gesundheitsfragen

❯ günstige Beiträge (ab 9,12 € / Monat)

❯ Enthält weitere Leistungen bei Sehhilfen und Augenlaseroperationen

Umfang Nürnberger Hörgeräteversicherung

❯ Entlastung beim Hörgerätekauf bis zu 800 € pro Ohr, alle 3 Jahre

❯ Summenbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre.

❯ Erstattung bei Laseroperationen bis 750 € pro Auge, alle 5 Jahre

❯ Erstattung bei Sehhilfen bis 300 €, alle 2 Jahre

Unser Fazit zur Nürnberger Hörgeräteversicherung

Pro: Die Bedingungen des Tarifs "Sehen und Hören" der Nürnberger Versicherung sind sehr transparent dargestellt und leicht einsehbar. Der Abschluss kann direkt online erfolgen, es werden keine Gesundheitsfragen abgefragt. Die Versicherung garantiert, bis zu 800 € für jedes Hörgerät zuzuzahlen, somit ist es tatsächlich möglich, seine Hörgeräte zu 100 % von GKV und Nürnberger finanziert zu bekommen. Diese Zuzahlung von 800 € kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Monatsbeiträge sind zwar altersbedingt gestaffelt, aber dennoch vergleichsweise günstig.

Kontra: Durch die vergleichsweise lange Wartezeit von 36 Monaten kann der Hörgerätekauf nur langfristig eingeplant werden.

Fazit: Die Hörgeräteversicherung im Tarif „Sehen und Hören“ der Nürnberger Versicherung ist für all diejenigen interessant, die im Laufe der nächsten Jahre mit einer Hörgeräteversorgung rechnen. Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, macht es für die Inanspruchnahme keinen Unterschied, ob vorher bereits eine Schwerhörigkeit festgestellt wurde oder nicht. Zu beachten ist aber, dass der volle Umfang erst nach 3 Jahren genutzt werden kann.

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